Liefer- und Zahlungsbedingungen

Nur gültig innerhalb Deutschland

Wert netto (ohne MwSt.) Euro

Versandkosten *1) Euro

Zusätzliche Bearbeitungs-gebühr pro Bestellung

bis 100,-

7,50

10,-

ab 100,- nur bei Erstbestellung

0,-

0,-

bis 200,-

7,50

0,-

ab 200,-

Portofrei

0,-

*1) Versandkosten für Deko und Verpackung je zusätzliches Paket € 7,50

Bei Versand per Nachnahme erhöhen sich die Versandkosten um € 4,-
Nachnahme nur innerhalb Deutschland bis Euro 500 möglich.

Versandkosten •EU-Länder:
 
Zone 1: Belgien, Bulgarien, Dänemark (außer Färöer, Grönland), Estland, Finnland (außer Ålandinseln), Frankreich (außer überseeische Gebiete und Departements), Griechenland (außer Berg Athos), Großbritannien (außer Kanalinseln), Irland, Italien (außer Livigno und Campione d'Italia), Lettland, Luxemburg, Malta, Niederlande (außer außereuropäische Gebiete), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (außer Kanarische Inseln, Ceuta + Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Zypern/Republik (außer Nordteil)
 

Wert netto (ohne MwSt.) Euro

Versandkosten *2) Euro

Zusätzliche Bearbeitungs-gebühr pro Bestellung

bis 100,-

10,-

10,-

ab 100,- nur bei Erstbestellung

5,-

0,-

bis 500,-

10,-

0,-

bis 1000,-

17,-

0,-

ab 1000,-

25,-

0,-

*2) Versandkosten für Deko und Verpackung je zusätzliches Paket € 17,-

Versand erfolgt mehrwertsteuerfrei nach Angabe gültiger Umsatzsteuer-Identnummer. Zahlung nur per Vorauskasse möglich.


Zone 2: Europa ohne EU: Kanarische Inseln (E), Liechtenstein, Norwegen, Litauen, Schweiz

Wert netto (ohne MwSt.) Euro

Versandkosten *3) Euro

Zusätzliche Bearbeitungs-gebühr pro Bestellung

bis 100,-

20,-

10,-

ab 100,- nur bei Erstbestellung

10,-

0,-

bis 500,-

25,-

0,-

bis 1000,-

28,-

0,-

ab 1000,-

auf Anfrage

0,-

*3) Versandkosten für Deko und Verpackung je zusätzliches Paket € 20,-

Zahlung nur per Vorauskasse möglich.
 
Zusätzlich fallen bei der Einfuhr Zölle und Steuern an, über die Höhe der Abgaben erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Einfuhrzollamt.
 
•Hinweis für die Schweiz: Unsere Waren aus Edelmetall sind schweizfähig gestempelt.

AGB

Zettl & Seemann GmbH
GF: Friedrich Zettl
HRB 10293
Dietrichstraße 8
76227 Karlsruhe-Durlach


1. Gewerbliche Verwendung der Waren

Die Produkte sind speziell für Wiederverkäufer. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde, dass er die Waren dieser Internetseite ausschließlich zur Verwendung in seiner selbständigen, beruflichen und gewerblichen Tätigkeit ordert.
Unsere Kunden haben einen Händlernachweis zu erbringen, z. B. durch Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.

2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, per Vorauskasse.
 
Nach Bestelleingang wird die Ware in der Regel innerhalb 1 Werktages absortiert und für 1 Woche für Sie reserviert. Sie erhalten von uns eine Bestätigungs-E-Mail welcher Sie den endgültigen Rechnungsbetrag und die Bankverbindung für die Banküberweisung entnehmen können. Die Ware geht nach Geldeingang bis 14 Uhr am selben Tag, ansonsten am Folgetag zum Versand.
 
Im Shop angegebene voraussichtliche Termine für das Wiedereintreffen der Ware sind unverbindlich.
 
Wir nehmen keine Teillieferungen vor, mit Versand der Ware gilt die Bestellung als erledigt.

3. Preise und Mindestbestellwert

Alle in Werbung und im Internet angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 100,- (ohne MwSt.) Warenwert. Darunter wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- erhoben.
Preise sind freibleibend und können jederzeit den Marktgegebenheiten angepasst werden, maßgeblich sind unsere Preise im Internet.

4. Gefahrübergang

Die Ware reist auf dem Weg zum Kunden und auch im Fall einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen ist, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann wenn im Einzelfall frachtfreie übersendung durch uns vereinbart ist.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur für ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.

5. Eigentumsvorbehalt

(1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Zettl & Seemann GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
(2) Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (im Folgenden zusammen: "Verarbeitung" und im Hinblick auf den Liefergegenstand: "verarbeitet") erfolgt für Zettl & Seemann; der aus einer Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als "Neuware" bezeichnet. Der Kunde verwahrt die Neuware für Zettl & Seemann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Zettl & Seemann GmbH gehörenden Gegenständen steht der Zettl & Seemann GmbH Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich die Zettl & Seemann GmbH und der Kunde darüber einig, dass der Kunde dem Auftragnehmer Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
(3) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Zettl & Seemann ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Zettl & Seemann in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an Zettl & Seemann abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
(4) Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die Zettl & Seemann GmbH ab.
(5) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der nach Absatz 3 (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Zettl & Seemann GmbH weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist Zettl & Seemann berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann die Zettl & Seemann GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dessen Kunden verlangen.
(6) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Kunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(7) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die Zettl & Seemann GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
(8) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der Zettl & Seemann GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die Zettl & Seemann GmbH auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert sicherungsübereigneter Waren und abgetretener Forderungen 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Der Zettl & Seemann GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
(9) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Zettl & Seemann GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt keine Rücktrittserklärung der Zettl & Seemann GmbH vor, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.

6. Ausschluss der Neuleistung

Die Zettl & Seemann GmbH ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung bzw. -herstellung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Anwendung des § 478 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

7. Ausschluss geringfügiger Mängel

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.


8. Rückgabe- / Umtauschrecht

Unsere Kunden können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, wenn wir eine Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen.

Unser Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch uns zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.

9. Haftung

(1) Die Zettl & Seemann GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Zettl & Seemann GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet die Zettl & Seemann GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung der Zettl & Seemann GmbH ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 4, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 5.
(3) Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Die Zettl & Seemann GmbH haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Zettl & Seemann GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Zettl & Seemann GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung der Zettl & Seemann GmbH wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf insgesamt 110 % des Wertes der Lieferung begrenzt; weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer der Zettl & Seemann GmbH etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(5) Die Zettl & Seemann GmbH haftet bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Zettl & Seemann GmbH oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Zettl & Seemann GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satzes 1 wird die Haftung der Zettl & Seemann GmbH wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

Sollten ein oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte nicht. Zettl & Seemann verpflichtet sich, die unwirksamen Bestimmungen entsprechend ihrer Bedeutung zu ersetzen.

11. Datenschutz

Der Besteller ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, erforderlichen personenbezogenen Daten durch uns ausführlich unterrichtet worden. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

12. Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Karlsruhe.

Für die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.